Heute, 26.02.26 entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz die AfD als Gesamtpartei, bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren, nicht als „
gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen oder behanden darf!
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Justiz die politisch motivierte „Einstufung“ der Opposition endgültig unterbindet.
Auf Bundesebene, in Niedersachsen, überall.



